Abgeltungssteuer und Private Equity ab dem 01.01.2009

Abgeltungssteuer – Private Equity Fonds im Lichte der neuen Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009

Die Einführung der neuen Abgeltungssteuer in Deutschland zum 01. Januar 2009 hat massive Auswirkungen auf viele Kapitalanlagen am Markt. Auch das Investment in Private Equity Fonds ist hiervon stark betroffen.
Bisher galt bei Fonds mit vermögensverwaltender Struktur, dass die Dividenden im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens veranlagt werden konnten und so zur Hälfte steuerfrei waren. Wurden zusätzlich Gewinne aus Exits, also Unternehmensverkäufen oder Börsengängen erwirtschaftet, so waren diese meist komplett steuerfrei.

Ganz anders ist die Situation nach Einführung der Quellensteuer. Nach Ablauf gewisser Übergangsfristen müssen nun sowohl Erlöse, als auch Veräußerungsgewinne vollständig mit dem Abgeltungssteuersatz in Höhe von 25%, zzgl. Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer versteuert werden.

Die Steuerpflicht in Bezug auf die Veräußerungsgewinne gilt allerdings nur für Unternehmen, die durch den Fonds nach 01. Januar 2009 angeschafft werden. Bei Anschaffungen vor dem Stichtag gilt, dass nach einer Haltefrist von mindestens einem Jahr, der Verkaufserlös steuerfrei vereinnahmt werden kann.

Da Private Equity Fonds aufgrund ihrer hohen Anfangskosten und durch das Fehlen eines Zweitmarktes zum Anteilsverkauf ohnehin auf Langfristigkeit ausgelegt sind, stellt die Einhaltung der der Spekulationsfrist hier naturgemäß kein Problem dar.

Anders ist die Situation bei gewerblichen Fonds: Hier verändert sich die steuerliche Situation nicht, da die erzielten Einnahmen als gewerbliche Einkünfte versteuert werden müssen und somit auch künftig nicht der Abgeltungssteuer unterworfen sind.

Auf die neuen Regelungen in Verbindung mit der Abgeltungssteuer reagierend, bilden sich bereits alternative Anlagestrategien in Bezug auf Private Equity. So besteht zum einen die Möglichkeit, Kapitalgesellschaften zwischen Ziel- und Dachfonds zu installieren.

Auf diesem Weg bleiben 95% der Verkaufserträge steuerfrei. Ebenso können durch das Fondsmanagement Beteiligungen an einem Unternehmen eingegangen werden, dessen Betriebsstätten im Ausland liegen. In diesem Fall gelten die steuerrechtlichen Direktiven im jeweiligen Land.

Da die der Abgeltungssteuer unterliegenden Kapitalgeschäfte künftig nicht mehr Bestandteil der persönlichen Steuererklärung sind, können so teilweise auch höhere pauschale Freibeträge genutzt werden.

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