Private Equity Fonds – Steuer und rechtliche Voraussetzungen zu private Equity Fonds

Private Equity – Steuer und Rechtsform von Private Equity Fonds im Überblick

Nachdem es eine ganze Reihe von Unsicherheiten in Bezug auf Rechtsformen und steuerliche Behandlung von Private Equity Fonds gab, reagierte das Bundesministerium der Finanzen mit einem Rundschreiben im Dezember 2003, in dem die wichtigsten Grundsätze in Bezug auf die rechtliche Situation solcher privat ausgerichteter Investmentfonds zusammen gefasst werden.
Hier wird näher erläutert, in welcher Weise die, meist in der Form von Personengesellschaften, wie Kommanditgesellschaften (KG) oder GmbH & Co. KG geführten, Unternehmen rechtlich und steuerlich behandelt werden. Am Beginn des Rundschreibens wird eine Definition für entsprechende Unternehmen formuliert, verbunden mit der grundsätzlichen Akzeptanz der Private Equity Fonds durch den Gesetzgeber und die Steuerbehörden.

Sodann erfolgt eine Definition in Bezug auf Aufgaben und Vergütung des Geschäftsführers eines Private Equity Fonds. Demnach obliegt diesem die Beurteilung möglicher Beteiligungen, die Verhandlung der entsprechenden Verträge, die Kontrolle der bestehenden Beteiligungen, das interne Berichtswesen, die Kapitalabrufe und schließlich die Betreuung von Anlegern.

Hierfür erhält der Geschäftsführer eine jährliche Vergütung im Bereich von 1,5 bis 2,5% des durch den Fonds gezeichneten Kapitals. Die Unternehmensziele des Fonds bestehen im regelmäßigen Erwerb von Beteiligungen, der Vereinnahmung von Zinsen und Dividenden, sowie schließlich in dem gewinnbringenden Verkauf der Anteile, nach Erreichen des vereinbarten, gemeinsamen Zieles.

Private Equity – Steuer und steuerliche Behandlung von Private Equity Fonds

Da der Reiz eines Privat Equity Fonds für Betreiber und Anleger neben hohen Renditen vor allem in steuerlichen Aspekten besteht, legt der Gesetzgeber bestimmte Regeln fest, die erfüllt sein müssen, damit der Fonds als vermögensverwaltende Institution anerkannt wird. Hierbei spielt vor allem die Haltedauer einer Beteiligung eine übergeordnete Rolle.

Weitere steuerliche Aspekte hängen vor allem davon ab, ob der Fonds als privat geführt oder als gewerblich betrachtet wird. Der private Fonds zeichnet sich dadurch aus, dass er keine selbst aufgenommenen Bankkredite zur Finanzierung einsetzt, dass er keine sonderlichen Firmen- oder Geschäftsräume unterhält und dass er nicht aktiv in den Markt seiner Beteiligungsgesellschaften eingreift. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, so handelt es sich um einen gewerblichen Private Equity Fonds.

Während der private Fonds im Zuge der Einführung der neuen Abgeltungssteuer künftig deutlich benachteiligt wird, bleibt die steuerliche Behandlung des gewerblich ausgerichteten Fonds unverändert. Der private Fonds kann allerdings den Verkauf von Beteiligungen, die vor dem 31.12.2008 eingegangen wurden, auch in der Zukunft steuerfrei durchführen, wenn die Anteile mindestens ein Jahr lang gehalten wurden. Der gewerbliche Private Equity Fonds ist von der Abgeltungssteuer nicht betroffen.

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